Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich und das Mitglied erhält eine nicht übertragbare Chipkarte. Ein Missbrauch hat ein Hausverbot für das Mitglied und für den unbefugten Dritten zur Folge. Die Mitgliedschaft beinhaltet: gesundheitliche Risikoabklärung, Ist-Zustandsermittlung in den Bereichen Ausdauer und Kraft, das Erstellen eines individuellen Trainingsprogrammes mit persönlicher Einweisung, 4 individuelle Trainingsgestaltungen/Kontrolltrainings sowie Anrecht auf Beaufsichtigung/Supervision während des Trainings. Nichtbenützung der Leistungen berechtigt nicht zu Rückforderungen oder Reduktion des Beitrags. Rückerstattungen können generell nicht gewährt werden, es besteht die Möglichkeit der Abo-Übertragung auf ein neues Mitglied.
Das LIFESTYLE Fitness und Gesundheitscenter überlässt dem Gast gegen das vereinbarte Benutzungsentgelt für die Vertragsdauer sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen im Rahmen der offziellen Öffnungszeiten gemäss separater Hausordnung zur Benutzung.
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang/Homepage bekanntgegeben. Änderungen der Öffnungszeiten oder der Trainingseinrichtungen werden vorbehalten. Der Gast ist verpflichtet, seine Anwesenheit vor dem Training mittels Ein-Check-System zu registrieren.
Ordnungsregeln
Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten und die Hygienevorschriften gemäss Hausordnung des LIFESTYLE strikte einzuhalten. Grobe und wiederholte Verstösse haben ein Hausverbot zur Folge. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Beitrages. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Hausordnung/allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten sind und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.
Sicherheit und Risiken
Die Benützung der Anlagen im LIFESTYLE erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden, welche sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten anlässlich der Benützung der Anlagen und Geräte zuzieht, besteht seitens des LIFESTYLE’s und dessen Personal keine Haftungspflicht. Auch bei Diebstahl oder Beschädigung und für liegen gebliebene oder deponierte Gegenstände übernimmt das LIFESTYLE keine Haftung. Diesbezügliche Versicherungen sind Sache des Mitglieds.
Speicherung von Daten
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass seine Ein- und Austrittzeiten sowie allfällige Konsumationen elektronisch gespeichert werden. Diese Daten stehen ihm für eine Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind am Aushang ersichtlich. Im Falle einer Schliessung der Infrastruktur infolge von Renovationen, Revision, Reinigung oder höhere Gewalt, hat das Mitglied keinen Anspruch auf eine Vertragsverlängerung oder Rückvergütung/Reduktion des Beitrags. Das Angebot und die Öffnungszeiten können vom LIFESTYLE jederzeit geändert werden. Das Mitglied hat im Falle einer Reduzierung des Angebots oder der Öffnungszeiten keinen Anspruch auf eine Rückvergütung.
Vertragsrechte
Wird die Mitgliedschaft länger als 1 Monat unterbrochen (gekündet), muss das Startpaket wieder neu gelöst werden.
Erhöhungen der Mitgliederbeiträge sind möglich und werden im Voraus vom LIFESTYLE angekündigt.
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Vertragsbeginn ist der Trainingsstart. Vor Ablauf der Kündigungsfrist wird der Gast schriftlich auf die bevorstehende Vertragsverlängerung und die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen.
Das vereinbarte Benutzungsentgelt ist als Jahresgebühr zahlbar, 30 Tage netto. Im Falle eines Zahlungsverzugs wird ein Mahnverfahren eingeleitet, dabei beträgt die Mahngebühr CHF 50.- . Ab der 3. Mahnung steht dem Gast das Benutzungsrecht gemäss Ziffer 1 solange nicht mehr zu (Sperre), bis sämtliche Ausstände bezahlt sind.
Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können von der LIFESTYLE Fitness AG auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden. Die Verlegung des LIFESTYLE innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.
Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Sitz von Lifestyle Fitness AG, derzeit Wangen an der Aare.